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May 23 2012

‎"Wenn Sie jetzt nicht sofort aufhören, das Grundgesetz zu verteilen, nehmen wir Sie fest."
Zitat der Polizei bei Blockupy Frankfurt
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May 14 2012

Cell's biochemistry
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May 04 2012

jaimestarks:

shadowpiranha:

COME TO THE WALL, THEY SAID.

IT WILL BE FUN, THEY SAID.

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It hurts to live...
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April 30 2012

Thirty Five Images of Space Helmet Reflections by Eric Ulrich

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April 27 2012

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1x.com
Marina Cano
"Once in a Life Time"
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6 years of metalab
11.5.2012
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djs paul raal, werwolf
voodoo house, hacker step

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April 25 2012

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Learn to read korean in 15 minutes
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April 24 2012

Europäischer Datenschutzbeauftragter: ACTA hat “unakzeptable Folgen für die Grundrechte”

Der Europäische Datenschutzbeauftragte warnt, dass das Handelsabkommen ACTA “die Privatsphäre und den Datenschutz bedrohen” kann. Das ist das Fazit einer heute veröffentlichten Stellungnahme von Peter Hustinx. Damit erneuert er seine bereits Anfang 2010 geäußerte Kritik auch an der endgültigen Version des Vertragstextes.

Aus der Pressemitteilung:

[Die Stellungnahme] unterstreicht, dass viele der Maßnahmen zur Verstärkung der Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten eine breit angelegte Überwachung des Verhaltens und der Kommunikation von Nutzern beinhalten könnten. Diese Maßnahmen greifen tief in die Privatsphäre von Individuen ein und sollten nur umgesetzt werden, wenn sie für das Ziel der Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum notwendig und verhältnismäßig sind.

Er kritisiert besonders:

  • Maßnahmen, die eine unterschiedslose oder breit angelegte Überwachung des Verhaltens und/oder der Kommunikation von Internetnutzern in Bezug auf geringfügige, nicht profit-orientierte Verstöße im kleinen Rahmen erlauben, wären nicht verhältnismäßig und würden gegen Artikel 8 der EMRK, Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta und die Datenschutzrichtlinie verstoßen.
  • Viele Maßnahmen der freiwilligen Durchsetzungskooperation würden eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch ISPs mit sich bringen, die über das nach EU-Recht erlaubte hinausgehen würde.
  • ACTA enthält keine ausreichenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen, wie etwa wirksamen Rechtsschutz, rechtsstaatliche Verfahren, das Prinzip der Unschuldsvermutung und die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz.

Jérémie Zimmermann von La Quadrature du Net kommentiert:

In dieser neuen Stellungnahme stellt der Europäische Datenschutzbeauftragte klar, dass ACTAs Forderungen nach “Kooperation” zwischen Providern und der Copyright-Industrie im Kontext der repressiven Tendenz gegen File-Sharing gesehen werden müssen. Nach Angaben der Hüter der Privatsphäre hätte die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung fatale Folgen für die Freiheit der Meinungsäußerung und der Privatsphäre der Internet-Nutzer. Während die EU-Kommission und ACTA-Befürworter im EU-Parlament behaupten, dass ACTA europäisches Recht einhält und Grundrechte nicht beeinträchtigt, kommt schon wieder eine unabhängige Analyse im Gegenteil zu dem Schluss, dass ACTA zur allgemeinen Überwachung und Filterung von Online-Kommunikation führen könnte. Die Bürger der EU müssen diese Stellungnahme als Argument nutzen und die Abgeordneten des EU-Parlaments überzeugen, ACTA abzulehnen.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat ACTA bereits kritisiert.

Welche Abgeordneten noch überzeugt werden müssen, zeigt das Online-Tool der Digitalen Gesellschaft e.V.. Unterstützen kann man die Arbeit gegen ACTA auch durch eine Spende.

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April 21 2012

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April 13 2012

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Refugee C-64 Demo by Triad. Poetry written in 6502 assembly.
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March 28 2012

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March 27 2012

the to do list
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Wenn #ACTA scheitere, sei dies die Schuld der Internet-Gemeinde

Heise.de liegt ein Sachstandsbericht der Europäischen Kommission vor, der sich mit der voraussichtlichen Unterzeichnung und Ratifizierung des stark umstrittenen Anti-Piraterie- und Urheberrechtsschutz-Abkommens ACTA befasst. Der Inhalt deckt sich mit unserer Berichterstattung und Analyse:

Der Bürgerprotest wird als “aggressive pan-europäische Kampagne” gegen ACTA bezeichnet, “die von einer demokratisch nicht legitimierten Internetgemeinde getragen werde”. ACTA dürfe laut EU-Kommission nicht scheitert, “da dies ein gefährliches Signal zur Glaubwürdigkeit der Europäischen Union aussenden werde. Auf keinen Fall dürfe man dem Druck der Internetgemeinde nachgeben. Schließlich seien sämtliche Einwände gegen ACTA unbegründet.”

Im Grunde nichts neues, der schönste Satz ist aber: “Wenn ACTA scheitere, sei dies die Schuld der Internet-Gemeinde.”

Zum Thema unbegründete Einwände haben wir gestern nochmal eine kleine Broschüre zum Internetkapitel veröffentlicht. Wir sehen das natürlich anders.

Die EU-Kommission erwartet, dass “die Prüfung von ACTA von dem europäischen Gerichtshof zügig erfolge und danach die verbliebenen fünf EU-Staaten das Abkommen unterzeichnen.” Deswegen fordern wir: Keine Verzögerung: ACTA jetzt im Europaparlament abstimmen!

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